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Aufgabe #920

offen

Verordnung zum Gebrauch von Computern und Daten beim StuRa erarbeiten und "absegnen" lassen

Von PaulRiegel vor etwa 3 Jahren hinzugefügt.

Status:
Neu
Priorität:
Niedrig
Kategorie:
-
Beginn:
10.11.2021
Abgabedatum:
% erledigt:

10%

Geschätzter Aufwand:

Beschreibung

Ein keines Beispiel, dass vielleicht erahnen lässt wie weit die Reise gehen kann.

Der StuRa verpflichtet sich freie Software zu benutzen.
Ausnahmen sollen als Teil der Verordnung begründet sein.

nicht freie Software für die Buchhaltung, da zum Ersatz keine freie Software bekannt ist, die nicht nennenswert zusätzlichen Aufwand für die Anwendung verursacht
nicht freie Software für die Verwaltung vom Bankkonto, da die Bank keine freie Software anbietet und der Wechsel der Bank einen nennenswerten zusätzlichen Aufwand verursachen würde
nicht freie Software (die über die Hochschule bezogen werden kann) für den Betrieb von einem Rechner für die nicht freie Software, die ausschließlich für Microsoft Windows angeboten wird, da wir nicht freie Software benutzen, die ausschließlich für Microsoft Windows angeboten wird

Der StuRa erstellt Formulare mit LaTeX, notfalls vorübergehend mit LibreOffice.

Der StuRa verwendet an den Computern für die Arbeitsplätze ein möglichst einfach zu verwendendes, aber auch einfach zu betreuendes (maintainance), System, etwa Linux Mint Debian Edition.

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